Mehr Geld am Monatsende, ohne mehr zu arbeiten? Genau das verspricht die Bundesregierung mit einer geplanten Änderung beim Netto-Gehalt.
Die neue Besteuerung soll vor allem Vollzeitkräfte entlasten, die regelmäßig Überstunden schieben. Was sich konkret ändern soll, wer wirklich profitiert und wo der Haken liegt, klären wir hier in Ruhe und Schritt für Schritt.
Die Idee dahinter ist einfach: Wer freiwillig länger im Büro, im Werk oder auf der Baustelle bleibt, soll dafür auch finanziell etwas davon haben.
Bislang wandern viele Überstundenzuschläge fast komplett ans Finanzamt. Künftig soll der Bonus auf die Mehrarbeit steuerfrei sein. Das klingt nach einem kleinen Detail, ist aber für Millionen Beschäftigte in Deutschland bares Geld.
Was sich beim Netto-Gehalt konkret ändern soll
Im Koalitionsvertrag der Regierung unter Friedrich Merz steht es schwarz auf weiß: „Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt.“ Übersetzt heißt das: Nicht die Überstunde selbst wird steuerfrei, sondern nur der prozentuale Zuschlag obendrauf.
Damit fließt der Bonus brutto wie netto auf dein Konto. Klingt erstmal gut, aber es gibt klare Spielregeln:
- Begünstigt sind nur Zuschläge bis 25 Prozent des Grundlohns.
- Die Arbeitszeit muss über 34 Stunden pro Woche (tariflich geregelt) oder 40 Stunden pro Woche (ohne Tarif) hinausgehen.
- Der eigentliche Stundenlohn für die Überstunde bleibt steuerpflichtig.
- Es geht um klassische Überstunden, nicht um Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit, die schon jetzt eigene Regeln hat.
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe stellt klar: „[…] die Überstunden an sich werden steuerpflichtig bleiben.“ Wer also auf eine komplette Steuerbefreiung hofft, wird enttäuscht. Es geht wirklich nur um das Extra obendrauf.
Aktueller Stand: Noch nicht in Kraft
Am 12. September 2025 hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein „Arbeitsmarktstärkungsgesetz“ vorgelegt. Geplanter Start: 1. Januar 2026. Umgesetzt werden soll das Ganze nicht über ein neues Gesetz, sondern als Erweiterung der Steuerbefreiungen in § 3 Einkommensteuergesetz (EStG).
Stand 4. Mai 2026 ist der Entwurf jedoch noch nicht rechtskräftig. Das EStG wurde zuletzt im Februar 2026 geändert, aber die Steuerfreiheit für reguläre Überstundenzuschläge fehlt darin weiterhin. Politisch wurde das Vorhaben mehrfach bekräftigt, doch die konkrete Ausgestaltung steckt im Gesetzgebungsverfahren. Bis dahin gilt: Steuerfrei sind weiterhin nur Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit.
So viel mehr Netto-Gehalt ist realistisch drin
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat 2024 ausgerechnet: Im Schnitt leistet jede beschäftigte Person 28,2 Überstunden pro Jahr mehr als die Hälfte davon unbezahlt. Ein Rechenbeispiel:
Wer 3.000 Euro brutto verdient und im Monat 28,2 Überstunden ableistet, bekommt durch die neue Regelung rund 64 Euro mehr Netto-Gehalt. Aufs Jahr gerechnet sind das knapp 770 Euro. Kein Gehaltssprung, aber spürbar im Portemonnaie.
Vergleichstabelle: Was gilt jetzt, was ist geplant?
| Bereich | Aktuell (Stand 05/2026) | Geplante Regelung |
|---|---|---|
| Überstunden-Stundenlohn | steuerpflichtig | bleibt steuerpflichtig |
| Zuschlag auf Überstunden | steuerpflichtig | steuerfrei bis 25 % des Grundlohns |
| Sonn- und Feiertagsarbeit | steuerfrei (mit Grenzen) | unverändert steuerfrei |
| Nachtarbeit | steuerfrei (mit Grenzen) | unverändert steuerfrei |
| Voraussetzung Wochenarbeitszeit | nicht relevant | über 34 h (tariflich) / 40 h (ohne Tarif) |
| Teilzeit-Mehrarbeit | steuerpflichtig | bleibt steuerpflichtig |
| Rechtsgrundlage | § 3 EStG (alte Fassung) | Erweiterung § 3 EStG |
Wer profitiert und wer schaut in die Röhre
Hier wird es politisch heikel. Die Regelung gilt ausschließlich für Mehrarbeit oberhalb einer Vollzeitstelle. Teilzeitkräfte, die ihre vertraglich vereinbarten Stunden überschreiten, gehen leer aus, obwohl auch sie regelmäßig länger arbeiten.
Das trifft besonders Frauen: Laut Statistischem Bundesamt arbeitet „fast jede zweite erwerbstätige Frau […] in Teilzeit“ (Stand 2024). Bei Männern liegt der Anteil bei nur zwölf Prozent. Wer also bewusst oder gezwungenermaßen weniger Stunden im Vertrag hat, wird steuerlich nicht entlastet. Kritiker sehen darin eine Verstärkung bestehender Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt.
Profitieren werden vor allem:
- Vollzeitbeschäftigte in tarifgebundenen Branchen (Industrie, öffentlicher Dienst, Handwerk mit Tarif)
- Vollzeitkräfte ohne Tarif, sobald sie über 40 Wochenstunden kommen
- Beschäftigte mit hoher Mehrarbeitsquote (z. B. Pflege, IT, Logistik)
Leer ausgehen werden voraussichtlich:
- Teilzeitbeschäftigte mit Mehrarbeit
- Minijobber
- Selbstständige und Freelancer
Checkliste: Profitierst du von der neuen Besteuerung?
Geh die folgenden Punkte einmal durch. Wenn du alle mit „Ja“ beantworten kannst, dürftest du nach Inkrafttreten zu den Gewinnern zählen:
- [ ] Ich bin angestellt (nicht selbstständig, kein Minijob).
- [ ] Ich arbeite in Vollzeit laut Arbeitsvertrag.
- [ ] Meine vertragliche Wochenarbeitszeit liegt bei mindestens 34 Stunden (tariflich) oder 40 Stunden (ohne Tarif).
- [ ] Ich leiste regelmäßig bezahlte Überstunden.
- [ ] Mein Arbeitgeber zahlt einen Überstundenzuschlag (z. B. 20 oder 25 Prozent).
- [ ] Der Zuschlag wird sauber auf der Gehaltsabrechnung separat ausgewiesen.
Tipp am Rande: Prüfe deine Lohnabrechnung. Viele Arbeitgeber rechnen Überstunden nur mit dem Grundlohn ab, ohne Zuschlag. Ohne Zuschlag gibt es auch keine Steuerersparnis. Hier lohnt sich ein Blick in den Tarifvertrag oder ein klärendes Gespräch mit der Personalabteilung.
Was du jetzt tun kannst
Solange die Regelung nicht in Kraft ist, ändert sich an deiner Abrechnung nichts. Trotzdem kannst du dich vorbereiten:
- Überstunden dokumentieren. Schreib mit, wann und wie lange du gearbeitet hast. Das hilft im Streitfall und beim späteren Abgleich.
- Arbeitsvertrag checken. Steht dort etwas zu Mehrarbeit, Zuschlägen oder Freizeitausgleich?
- Gehaltsabrechnung verstehen. Werden Zuschläge separat aufgeführt? Falls nicht, frag nach.
- Tarifvertrag prüfen. Gibt es einen, und wie hoch sind die Zuschläge? 25 Prozent sind die steuerliche Obergrenze.
- Veränderungen verfolgen. Sobald der Bundestag das Gesetz verabschiedet, treten neue Pflichten auch für deinen Arbeitgeber in Kraft.
Unterm Gesamtbild ist die neue Besteuerung kein großer Wurf, aber ein fairer Schritt in die richtige Richtung. Wer Vollzeit arbeitet und regelmäßig länger bleibt, hat am Ende des Monats etwas mehr in der Tasche. Wer in Teilzeit arbeitet, bleibt allerdings außen vor. Ob das gerecht ist, wird die politische Debatte der nächsten Monate zeigen.
