Die Baumarktkette Hellweg hat Insolvenz angemeldet. Rund 2900 Menschen an 68 Standorten stehen plötzlich vor der Frage, wie es für sie weitergeht. Das Amtsgericht Essen hat dem Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung stattgegeben, die Märkte und der Onlineshop bleiben vorerst geöffnet. Für die Beschäftigten gibt es in den kommenden drei Monaten Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit.
So ein Fall wirft viele Fragen auf. Was bedeutet das für die Belegschaft? Was passiert mit offenen Rechnungen, wenn du als Lieferant oder Kunde betroffen bist? Und vor allem: Was machst du, wenn du selbst vor der eigenen Insolvenz stehst und nicht mehr weißt, wie du deine Schulden tilgen sollst? Genau darum geht es hier. Du bekommst einen klaren Überblick, welche Schritte sinnvoll sind und worauf du bei Fristen achten musst.
Was die Hellweg-Pleite für Betroffene konkret bedeutet
Hellweg gehört zu den bekanntesten deutschen Baumarktketten, vor allem im Rhein-Ruhr-Gebiet und in Berlin. Nach dem Heimwerker-Boom während Corona ging die Nachfrage zurück, der Umsatz fiel von rund 850 Millionen Euro im Jahr 2022 auf etwa 672 Millionen Euro im Jahr 2023. Restrukturierung und Stellenabbau reichten nicht aus, am Ende stand der Insolvenzantrag.
Für die Beschäftigten heißt das zunächst: Die Jobs bleiben erst einmal erhalten, der Betrieb läuft weiter. Zwei Sanierungsfachleute sind in die Geschäftsführung berufen worden, ein Rechtsanwalt wurde als vorläufiger Sachverwalter eingesetzt. Bei einer Sanierung kommen aber in der Regel alle Standorte auf den Prüfstand. Es kann also sein, dass es im Lauf des Verfahrens zu Kündigungen kommt.
Wichtig zu wissen, falls dich eine Kündigung trifft: Die Insolvenz allein ist kein zulässiger Kündigungsgrund. Der Insolvenzverwalter muss weiterhin eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchführen und bei Bedarf den Betriebsrat anhören. Auch der besondere Schutz für Schwangere, schwerbehinderte Menschen oder Beschäftigte in Elternzeit bleibt bestehen. Wer gekündigt wird, hat drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist ist strikt, danach ist nichts mehr zu machen.
Die Kündigungsfrist liegt im eröffneten Verfahren bei höchstens drei Monaten zum Monatsende, selbst wenn dein Vertrag eigentlich längere Fristen vorsieht. Offene Lohnansprüche aus den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzereignis sind über das Insolvenzgeld abgedeckt. Eine Klage kann sich trotzdem lohnen, etwa um Fehler bei der Sozialauswahl aufzudecken oder eine Abfindung zu verhandeln. Solche Abfindungen werden manchmal aus Massereserven oder im Rahmen eines Unternehmensverkaufs gezahlt.
Bist du Lieferant oder Geschäftspartner, betrifft dich die Pleite auf andere Weise. Du musst deine offenen Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter schriftlich anmelden, sobald das Gericht dazu auffordert. Hast du Ware unter Eigentumsvorbehalt geliefert, kannst du sie unter Umständen herausverlangen, statt nur an der Quote beteiligt zu werden. Hier lohnt sich fachlicher Rat, weil Fristen und Formalien schnell entscheidend werden.
Was du tun kannst, wenn du selbst insolvent bist
Jetzt zum eigentlichen Kern. Eine Firmenpleite wie bei Hellweg führt vielen Menschen vor Augen, wie schnell die eigene finanzielle Lage kippen kann. Vielleicht hast du den Job verloren, vielleicht stapeln sich schon länger die offenen Rechnungen. Wenn Schulden nicht mehr getilgt und Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können, steht die Möglichkeit einer Privatinsolvenz im Raum.
Es gibt zwei Wege in ein Insolvenzverfahren: Entweder stellst du selbst einen Antrag, oder ein Gläubiger tut es für dich. Ein Gläubigerantrag kommt oft überraschend. Häufig sind es öffentliche Stellen wie das Finanzamt, eine Krankenkasse oder eine Berufsgenossenschaft, die diesen Antrag stellen, weil offene Forderungen nicht beglichen werden.
Damit ein Gläubiger die Insolvenz beantragen darf, müssen klare Bedingungen erfüllt sein:
- Es muss ein Eröffnungsgrund vorliegen, also Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit. Der Gläubiger muss das belegen.
- Eine bloß drohende Zahlungsunfähigkeit reicht nicht. In dem Fall kann nur der Schuldner selbst den Antrag stellen.
- Der Gläubiger muss nachweisen, dass eine Forderung besteht und dass er Rechnungen, Mahnungen und Ähnliches verschickt hat.
- Der Antrag darf nicht als reines Druckmittel dienen, es muss ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Verfahrens bestehen.
Sind diese Punkte erfüllt, landet der Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht. Bevor dem stattgegeben wird, wirst du als Schuldner angehört.
Erste Schritte bei einem Gläubigerantrag
Wenn ein Gläubigerantrag eingegangen ist, hast du grundsätzlich die Möglichkeit, mit dem Gläubiger über eine Rücknahme zu verhandeln. Erfolg hat das meist nur, wenn du gleichzeitig die offenen Forderungen begleichst. Dann fällt der Grund für den Antrag weg und es wird kein Verfahren eröffnet. In der Praxis ist das aber oft nicht machbar.
Der wichtigere Schritt: Stelle einen Eigenantrag auf Insolvenz. Nur so kannst du die Restschuldbefreiung beantragen, also den Weg zurück in ein schuldenfreies Leben. Dafür hast du nach Eingang des Gläubigerantrags eine Frist von zwei Wochen. Diese Frist solltest du unbedingt einhalten.
Mit einem Fachanwalt an deiner Seite lässt sich diese Frist unter Umständen verlängern. Der Anwalt übernimmt dann die Kommunikation mit dem Sachverständigen, stellt den Insolvenzantrag und unternimmt einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern. Dieser Einigungsversuch ist notwendig, bevor ein Eigenantrag auf Privatinsolvenz gestellt werden kann. Danach läuft das übliche Verfahren ab.
Selbstantrag oder Gläubigerantrag im Vergleich
Beide Varianten führen ins Insolvenzverfahren, unterscheiden sich aber deutlich in Ausgangslage und Handlungsspielraum.
| Merkmal | Eigenantrag (Selbstantrag) | Gläubigerantrag |
|---|---|---|
| Wer stellt den Antrag? | Du selbst | Finanzamt, Krankenkasse, andere Gläubiger |
| Auslöser | Drohende oder bestehende Zahlungsunfähigkeit | Bestehende, belegte offene Forderung |
| Restschuldbefreiung | Direkt mit dem Antrag möglich | Nur über zusätzlichen Eigenantrag |
| Wichtige Frist | Frei wählbarer Zeitpunkt | Eigenantrag innerhalb von 2 Wochen |
| Einfluss auf den Ablauf | Hoch, du steuerst den Zeitpunkt | Gering, oft überraschend |
| Vorheriger Einigungsversuch | Pflicht | Pflicht für den Eigenantrag |
Du siehst: Wer früh selbst aktiv wird, hat mehr Kontrolle. Ein Gläubigerantrag setzt dich unter Zeitdruck und zwingt zum schnellen Handeln.
Warum sich anwaltliche Hilfe lohnt
Egal ob du Beschäftigter, Geschäftspartner oder selbst verschuldet bist: Bei einer Insolvenz geht es schnell um Fristen, die sich nicht nachholen lassen. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht hilft dir, keine Ausschlussfrist zu verpassen, verhandelt auf Augenhöhe mit dem Insolvenzverwalter und sorgt dafür, dass deine Rechte gewahrt bleiben.
Für Schuldner bedeutet das vor allem: Der Anwalt begleitet dich durch das gesamte Verfahren, übernimmt den Schriftverkehr und kümmert sich um den außergerichtlichen Einigungsversuch. Gerade wenn ein Gläubigerantrag eingeht und die Zwei-Wochen-Frist läuft, ist schnelle Beratung Gold wert.
Eine erste Einschätzung bekommst du häufig kostenlos und unverbindlich. Schulden sind ein sensibles Thema, deshalb gilt die anwaltliche Schweigepflicht. Du kannst also offen über deine Lage sprechen, ohne dass etwas nach außen dringt.
Fragen zur eigenen Insolvenz
Was ist der Unterschied zwischen Eigenantrag und Gläubigerantrag?
Beim Eigenantrag stellst du selbst den Insolvenzantrag, beim Gläubigerantrag tut das ein Gläubiger wie das Finanzamt oder die Krankenkasse. Der große Vorteil des Eigenantrags: Du kannst direkt die Restschuldbefreiung beantragen.
Was passiert, wenn ich nach einem Gläubigerantrag nicht reagiere?
Dann verlierst du wertvolle Zeit und vor allem die Chance auf die Restschuldbefreiung über den eigenen Antrag. Deshalb solltest du die Zwei-Wochen-Frist nutzen und einen Eigenantrag stellen.
Kann ein Gläubiger einfach so meine Insolvenz beantragen?
Nein. Der Gläubiger muss eine offene, belegte Forderung sowie einen Eröffnungsgrund wie Zahlungsunfähigkeit nachweisen. Eine bloß drohende Zahlungsunfähigkeit genügt nicht. Außerdem darf der Antrag kein reines Druckmittel sein.
Verliere ich bei der Privatinsolvenz alles?
Nein. Bestimmte Dinge bleiben dir, etwa pfändungsfreies Einkommen und unverzichtbare Gegenstände. Ziel des Verfahrens ist die geordnete, gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger und am Ende deine Restschuldbefreiung.
Was kostet eine erste Beratung?
Viele Kanzleien bieten eine kostenlose und unverbindliche telefonische Ersteinschätzung an, oft mit anwaltlicher Schweigepflicht. So bekommst du eine ehrliche Empfehlung, ohne dich gleich zu binden.
Ich bin Hellweg-Mitarbeiter und wurde gekündigt. Was nun?
Prüfe die Kündigung genau und reiche bei Zweifeln innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage ein. Offene Löhne aus den letzten drei Monaten sind über das Insolvenzgeld abgesichert. Anwaltlicher Rat hilft, eine mögliche Abfindung auszuloten.
Ob als Beschäftigter, Gläubiger oder selbst Betroffener: Wer früh handelt und Fristen ernst nimmt, behält die meisten Möglichkeiten. Hol dir im Zweifel rechtzeitig Unterstützung, dann lässt sich auch aus einer schwierigen Lage ein klarer Weg machen.
