Cardiotensive und ähnlichen „Cardio“-Produkten: Was Verbraucher wissen sollten.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat eine dringende Warnung bezüglich des Nahrungsergänzungsmittels Cardiotensive und ähnlicher „Cardio“-Produkte veröffentlicht. Verbraucher sollten bei solchen Produkten besondere Vorsicht walten lassen, da die Vermarktung mit irreführenden Gesundheitsversprechen und möglicherweise rechtswidrigen Methoden erfolgt.
Was ist Cardiotensive?
Cardiotensive wird als Nahrungsergänzungsmittel zur angeblichen Blutdrucksenkung und Förderung der Herz-Kreislauf-Gesundheit beworben. Trotz dieser Versprechen ist Cardiotensive kein zugelassenes Medikament und verfügt nicht über eine behördliche Arzneimittelzulassung, sondern wird lediglich als Nahrungsergänzungsmittel verkauft.
Gründe für die Warnung der Verbraucherzentrale NRW
Die Verbraucherzentrale NRW rät aus mehreren Gründen zur Vorsicht bei Cardiotensive und vergleichbaren Produkten:
- Irreführende Gesundheitsversprechen
Cardiotensive wird mit Versprechen beworben, die eine heilende Wirkung suggerieren. Das ist für Nahrungsergänzungsmittel rechtlich unzulässig. Die Werbung für Cardiotensive vermittelt den Eindruck, dass das Produkt gesund ist. - Gefälschte Promi-Werbung
In Anzeigen und auf Webseiten wird häufig mit angeblichen Aussagen prominenter Persönlichkeiten wie Eckart von Hirschhausen und Sandra Maischberger geworben. Diese Stars haben nicht erlaubt, dass ihre Namen und Zitate für Werbung benutzt werden. - Rechtsverstöße
Die Verbraucherzentrale NRW erkennt in der Werbung für Cardiotensive mehrere Verstöße gegen das Werberecht und andere gesetzliche Regelungen für Gesundheitsprodukte. Die Darstellung und Vermarktung als ein fast „medizinisches“ Produkt verstößt gegen rechtliche Bestimmungen, die klar zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln unterscheiden. - Irreführung der Verbraucher
Die Werbung führt viele Verbraucher in die Irre, sodass sie Cardiotensive fälschlicherweise für ein zugelassenes Medikament halten. Diese Irreführung kann zu einem erhöhten Kaufinteresse führen, obwohl das Produkt nicht die nachgewiesene Wirkung eines Medikaments hat.
Das hat nichts mit der TV-Show „Die Höhle der Löwen“ zu tun.
Viele denken, dass es eine Verbindung zwischen „Die Höhle der Löwen“ und Cardiotensive gibt. Das stimmt aber nicht. Es gibt keine Beweise, dass das Produkt in der Show vorgestellt wurde oder dass Investoren aus der Show das Produkt unterstützen. Das ist wahrscheinlich auch eine Marketingstrategie, um das Produkt glaubwürdiger zu machen.
Rechtliche Schritte und Empfehlungen für Verbraucher
- Rechtliche Schritte der Verbraucherzentrale NRW
Aufgrund der zahlreichen Verstöße hat die Verbraucherzentrale NRW rechtliche Schritte gegen die Anbieter von Cardiotensive eingeleitet. Ziel ist es, die irreführenden Werbepraktiken zu unterbinden und Verbraucher vor weiteren Täuschungen zu schützen. - Empfehlungen für Verbraucher
Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt Verbrauchern, bei Produkten mit ähnlichen Gesundheitsversprechen skeptisch zu sein. Im Zweifel können sich Verbraucher an die Verbraucherzentrale NRW oder das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ wenden, um eine Einschätzung zu erhalten. - Widerruf des Kaufvertrags
Wenn Sie bereits Cardiotensive gekauft haben, können Sie den Kaufvertrag eventuell widerrufen. Wenden Sie sich dafür am besten an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt.
Fazit
Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor Cardiotensive und ähnlichen Produkten. Diese werden mit irreführenden Methoden beworben. Das Produkt ist kein Arzneimittel und hat keine nachgewiesene medizinische Wirkung. Außerdem steht es nicht mit der TV-Show „Die Höhle der Löwen“ in Verbindung.
Bei Unsicherheiten und Fragen können sich Verbraucher an offizielle Verbraucherschutzorganisationen wenden, um die Seriosität solcher Produkte zu überprüfen.